Dichtheitsprüfung in Berlin und Brandenburg
Warum ist die Dichtheitsprüfung von Grundstücksanschlüssen nach dem Wasserhaushaltgesetz (WHG) Pflicht?
Ihr Abwasser kann durch undichte Leitungen ins Grundwasser gelangen und die Trinkwasservorkommen gefährden. Das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet deshalb auch private Grundstückseigentümer dazu, den einwandfreien Zustand aller Abwasserleitungen sicherzustellen.

In Berlin besteht eine ausdrückliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung in den Wasserschutzgebieten. Denn hier wird Grundwasser für die Trinkwasserversorgung gewonnen. Als Eigentümer haften Sie für die Folgen einer nicht erkannten Beschädigung. Daher wird dringend empfohlen, den Grundstücksanschluss auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Dichtheitsprüfungen dürfen nur durch zugelassene sach- und fachkundige Firmen durchgeführt werden. TBS Rinne GmbH hat die Zulassung für die Dichtheitsprüfung von Entwässerungs-, Abwasser- und Abscheideranlagen.


Wir prüfen Ihre Rohrleitungen, Abwasserkanäle, Hausanschlüsse, Sammelgruben oder Klärgruben zum Beispiel mit der TV-Inspektion. Probleme können damit schnell und wirtschaftlich offengelegt werden. Den Nachweis führen und sach- und fachkundigen Mitarbeiter nach DIN EN 1610 durch.
Sprechen Sie uns an: Unsere kompetenten Fachleute beraten Sie gerne zu allen Fragen bzgl. der Dichheitsprüfung. Egal ob Einfamilienhaus, Gewerbehof oder Industrieanlage profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung der TBS Rinne.

